Sehr geehrter Gast,
unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1) Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald daß Zimmer/der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume/Zimmer anderweitig zu vergeben.
4) Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 5 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
5) Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
6) Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag und bis 10 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
7) Der Gast wird gebeten, bei vorzeitiger Abreise dies dem Empfang bis spätestens 11:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
8) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Angaben unserer Seminarpauschalen mit den jeweils gültigen Preisen.
9) Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
10) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar ist, Sorge zu tragen.
11) Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer
12) Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
13) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
14) Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
Stornierungen/ Teilstornierungen von:
• Veranstaltungen (Übernachtungen inkl. Frühstück, Tagungspauschalen und sonstige bestellte Leistungen)
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach berechnen wir 20% des Umsatzes vom 59. Tag bis zum 42. Tag,
50% des Umsatzes vom 41. Tag bis zum 21. Tag,
80% des Umsatzes vom 20. Tag bis zum 7. Tag,
100% des Umsatzes vom 6. Tag bis Nichtanreise/ Nichtdurchführung.
• Gruppen ab 5 Zimmern (Übernachtungen inkl. Frühstück, Halbpension, Vollpension und sonstige bestellte Leistungen)
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Anreise möglich. Danach berechnen wir:
20% des Umsatzes vom 41. Tag bis 30. Tag,
50% des Umsatzes vom 29. Tag bis zum 15. Tag,
65% des Umsatzes vom 14. Tag bis zum 4. Tag,
90% des Umsatzes vom 3. Tag bis Nichtanreise.
• Gesonderte Regelung bei Abrufkontigenten:
Keine Berechnung bei mehr als 21 Tag vor Veranstaltungsbeginn/Anreise,
50% des Umsatzes vom 20. Tag bis zum 14. Tag,
70% des Umsatzes vom 13. Tag bis zum 7. Tag,
90% des Umsatzes vom 6. Tag bis Nichtanreise.
Umfassen die Vereinbarungen mit dem Hotel Bachmühle Fulda mehr als 150 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
15) Eine Änderung der Teilnehmerzahl/Namensliste muß spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vereinbarten Leistungen bzw. Zimmer, Funktionsräume, Arrangements in Rechnung gestellt.
16) Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
17) Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und Dienstleistungen.
18) Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.
19) Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
20) Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
21) Kreditkarten (wie z.B. Diners, Eurocard, Visa) werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind.
22) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
23) Gerichtsstand ist Fulda.
24) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
Bankette und andere Sonderveranstaltungen
25) Ein voller „à la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
26) Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekorationen werden extra berechnet.
27) Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
28) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
29) Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 15,00 pro Person in Ansatz gebracht.
30) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
31) Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muß der feuerpolizeilichen Anforderung entsprechen.
32) Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.
Künzeller Straße 133
D-36043 Fulda
Telefon: +49 661 93790
Fax: +49 661 9379-379
E-Mail: info@bachmuehle.de
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